Sensationell! - 5 Jahresgarantie auf viele Produkte

Roboter von myRobotcenter überzeugen mit vielen technischen Raffinessen und beeindruckender Funktionalität. Das macht sie zu einem zuverlässigen Garanten für mehr Freizeit und Lebensqualität. Garantie ist auch das Stichwort, wenn es um die Langlebigkeit der Produkte geht.

 

Denn aufgrund der ausgereiften und praxiserprobten Technik erweisen sich unsere Produkte als äußerst zuverlässig und resistent gegen Fehler. Und wenn doch einmal ein konstruktionsbedingter Schaden auftreten sollte, dann greift eine Garantie, die bei vielen Produkten weit über die gesetzliche Mindestdauer hinausgeht.

 

Verlängerung auf 5 Jahre Garantie

Unsere Produkte verfügen über eine Herstellergarantie (in der Regel 2 Jahre). Bei myRobotcenter erhalten Sie auf viele Produkte aber mehr als das: Wir verlängern die Garantiezeit auf 5 Jahre.

 

Maximale Sicherheit über viele Jahre

Unsere 5-Jahresgarantie auf gekennzeichnete Produkte ist einerseits ein Qualitätsnachweis, andererseits ein ganz besonderes Service für Sie als unsere Kunden. Dazu gehört natürlich auch, Sie ganz genau darüber zu informieren, wann ein Garantiefall vorliegt und welche Leistungen Sie von uns erwarten dürfen.

 

Wann liegt ein Garantiefall vor?

Die 5 Jahresgarantie gilt für das bei uns gekaufte Gerät, für das im Kaufbeleg oder in einem separaten Beleg die Geltung der 5-Jahresgarantie ausgewiesen ist. Die 5-Jahresgarantie endet fünf Jahre nach Kauf des Geräts. Sie gilt für Garantiefälle, die in Österreich entstehen.

Von einem Garantiefall sprechen wir dann, wenn eine Beschädigung bzw. Zerstörung des von Ihnen gekauften Gerätes vorliegt, die eine der folgenden Ursachen hat:

• Konstruktionsfehler-, Berechnungs-, Guss-, Material- und Herstellungsfehler

• unmittelbare Wirkungen der elektrischen Energie infolge von Erdschluss, Kurzschluss, übermäßige Steigerung der Stromstärke,
  Überschläge, Bildung von Lichtbögen, Isolationsfehler, Überspannungen u. dgl. Nicht versichert sind Beschädigungen, die durch äußere Einwirkungen verursacht werden, wie zB ein indirekter Blitz im Stromkreis oder ein Feuerschaden. Solche von außen verursachten Beschädigungen können unter Umständen in der Hausratsversicherung gedeckt sein.

• Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen

• Überdruck mit Ausnahme von Explosion

• Implosion oder sonstige Wirkungen von Unterdruck

• Wassermangel im Dampfkesseln und Apparaten

• Zerbersten infolge von Zentrifugalkraft

 

Bedienungsfehler gelten im Rahmen der erweiterten Garantiedeckung mitversichert, sofern sie die Funktionalitäten beeinträchtigen und keinen Verstoß im Sinne der Betriebsanleitung darstellen. Für derartige Fälle verrechnen wir einen Selbstbehalt von EUR 84,-- inkl. UST.

 

Wann liegt KEIN Garantiefall vor?

» Verschleiß und Schäden an Verschleißteilen

» Beschädigungen, die den technischen Gebrauch des Geräts nicht beeinträchtigen, z.B. Kratzer oder Schrammen,

» Schäden oder Zerstörungen aufgrund von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Hand-lungen oder Unterlassungen des Käufers oder eines anderen Nutzers des Geräts,

» Beschädigungen oder Zerstörungen, die durch nicht fachgerechtes Einbauen, unsachgemäße Reparatur/Eingriffe, unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder ungewöhnliche – insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende – Verwendung oder Reinigung des Geräts sowie durch Bedienungsfehler entstanden sind.

 

Unsere Leistungen im Garantiefall?

1. Wenn eine Reparatur technisch und objektiv möglich und nicht unwirtschaftlich ist und die Kosten der Reparatur nicht den Zeitwert des Geräts (siehe Ziffer 3) übersteigen, wird das Gerät fachgerecht repariert und die anfallenden Kosten im Rahmen der Garantie ersetzt .

2. Sollte eine Reparatur technisch oder objektiv unmöglich oder unwirtschaftlich sein (Totalschaden), bekommen Sie ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte bis zur Höhe des Zeitwerts (siehe Ziffer 3). Das beschädigte oder zerstörte Gerät ist an uns zurückzugeben und geht in unser Eigentum über.

3. Der Zeitwert beträgt im 3. Jahr nach Abschluss des Kaufvertrags 80 %, im 4. Jahr 70 % und im 5. Jahr 60 % des Kaufpreises laut Kaufbeleg.

Ihr Gerät ist defekt? Wenden Sie sich einfach an uns. Kleine Bitte: Halten Sie dazu immer den Original-Kaufbeleg bereit.